Eine neue Leistung in Sachsen-Anhalt
- Soziotherapie soll grundsätzlich die Inanspruchnahme ärztlicher und nichtärztlicher Leistungen ermöglichen und dies durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen erreichen
- Soziotherapie ist eine koordinierende und begleitende Unterstützung auf der Grundlage definierter Therapieziele
- Soziotherapie hilft Ressourcen zu sehen, zu aktivieren und zu nutzen
- Soziotherapie findet überwiegend im sozialen Umfeld des psychisch erkrankten Menschen statt
- Rechtsgrundlage sind der § 37a im Sozialgesetzbuch V und die Soziotherapierichtlinien
- Kostenträger sind die Krankenkassen
- Soziotherapie soll Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen