Zielgruppen und Indikationen in der ambulanten Soziotherapie

Nach der Soziotherapie-Richtlinie können Personen mit folgenden Diagnosen im Rahmen der Soziotherapie ambulant betreut werden: 

  • Schizophrenie (F20.0 bis F 20.6)
  • Schizotype Störung (F 21)
  • Anhaltende wahnhafte Störung (F22)
  • Induzierte wahnhafte Störung (F24)
  • Schizoaffektive Störung (F25)
  • Gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolar affektiven Störung (F31.5)
  • Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen (F32.3)
  • Gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezidivierenden Störung (F33.3)
  • In begründeten Ausnahmefällen erhalten auch Personen mit Diagnosen aus den Bereichen F00 bis F99 eine ärztliche Verordnung, insbesondere bei relevanten Co-Morbiditäten und stark eingeschränkten Fähigkeiten

Die Schwere der Erkrankung muss zusätzlich durch einen bestimmten Wert auf der GAF-Skala angegeben werden. Die GAF-Skala ist eine Skala, die eine Spanne von sehr krank - 0 Punkte - bis zu sehr gesund - 100 Punkte - beschreibt. Ein Wert zwischen 0 und 40, höchstens 50 Punkten ist soziotherapiefähig.

Folgende Fachärzte können Soziotherapie verordnen:

  • Facharzt oder Fachärztin für Neurologie
  • Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie
  • Facharzt oder Fachärztin für Nervenheilkunde
  • Fachärzte oder Fachärztinnen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) 

Andere Vertragsärztinnen oder -ärzte können können an einen der o.g. Fachärzte überweisen. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, diese Überweisung selbständig in Anspruch zu nehmen, können unsere Soziotherapeuten per Verordnung von diesen Ärzten hinzugezogen werden. 

NEU: Ab 01.04.2018 können auch Psychologische Psychotherapeut*innen Ambulante Soziotherapie verordnen.

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

Matthias Gallei
 Matthias Gallei

Diplom Sozialpädagoge / -arbeiter,
Soziotherapeut